Brandschutz- und Sicherheitstüren

Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. 
Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, für welche Dauer der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert und sich dann noch öffnen lassen muss. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN 4102-5.

Welche Feuerwiderstandsklasse für einen Feuerschutzabschluss erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die er eingebaut wird. Verglasungen, welche in Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden, müssen für dieselbe Feuerwiderstandsklasse, wie der Feuerschutzabschluss zugelassen sein (z. B. F90-Verglasung in T90-Türen).

Feuerschutzabschlüsse sind immer selbstschließend und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Falls Notwendig können Feuerschutzabschlüsse über Feststellanlagen, welche die Feuerschutzabschlüsse offen halten installiert werden. Über autarke Brandmelder gesteuert, werden diese Feuerschutzabschlüsse bei Brandausbruch automatisch geschlossen.

Zusätzlich können Feuerschutzabschlüsse auch rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung an den Feuerwiderstand erfüllen. Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095. Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS.

Die Rauchdichtigkeit wird über eine allseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein. 

 
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